Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit:
eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
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